Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen des Lufttransportvertrags
Die unten genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Flug, der von Charlie Airlines Limited betrieben wird, sowie für alle zusätzlichen von Ihnen erworbenen Dienstleistungen, die von Charlie Airlines Limited 'Cyprus Airways' erbracht werden.

Allgemeine Transportbedingungen (Artikel 1-18)

  • Artikel 1 – Definitionen

    Die folgenden Definitionen werden in diesen Geschäftsbedingungen erwähnt und bedeuten Folgendes:

    "Wir", "unsere", "wir selbst" und "uns" bedeuten Charlie Airlines oder einen Subunternehmer, je nach Anwendung (siehe auch Definition von "Carrier").

    "Sie", "Ihr" und "Sie selbst" bedeuten jede Person, außer Mitgliedern der Besatzung, die mit unserem Einverständnis auf einem Flug mit unserem Fluggesellschaftsdesignatorcode befördert wird oder befördert werden soll (siehe auch Definition von "Passagier").

    "Zusätzliche Dienstleistungen" bezeichnet alle von Ihnen gekauften Produkte und Dienstleistungen.

    "Vereinbarte Haltestellen" bezeichnet jene Orte, mit Ausnahme des Abflug- und Zielorts, die im Ticket angegeben oder in unseren Fahrplänen als Orte aufgeführt sind, an denen das Flugzeug auf der Route halten soll.

    "Airline Designator Code" sind die zwei oder drei Buchstaben oder Buchstaben und Zahlen, die bestimmte Fluggesellschaften kennzeichnen.

    "Autorisierter Agent" ist ein Vertreter, den wir beauftragt haben, uns beim Verkauf oder der Lieferung von Lufttransporten auf unseren Dienstleistungen zu vertreten.

    "Gepäck" bedeutet Ihr persönliches Eigentum, das Sie im Zusammenhang mit Ihrer Reise begleitet. Sofern nicht anders angegeben, sind sowohl Ihr aufgegebenes Gepäck als auch Ihr Handgepäck enthalten.

    "Gepäckkontrolle" bezeichnet jene Teile des Tickets, die sich auf den Transport Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen und das Gepäckidentifikationsetikett enthalten.

    "Gepäckidentifikationsetikett" bezeichnet ein Dokument, das ausschließlich zur Identifikation des aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird und normalerweise während der Reise am aufgegebenen Gepäck befestigt wird.

    "Buchung" bedeutet die Flugbuchung, die Sie bei uns gemacht haben, die Sie berechtigt, zwischen den vereinbarten Zwischenstopps zu reisen, wie vereinbart, sobald der Tarif für alle Passagiere in der Buchung vollständig bezahlt wurde.

    "Buchungsreferenz" bedeutet die Nummer, die Ihnen von uns zur Identifikation jeder von Ihnen vorgenommenen Flugreservierung gegeben wird, die von uns bestätigt wird.

    "Business Day" bezeichnet einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in der Republik Zypern üblicherweise für Business geöffnet sind.

    "Handgepäck" ist das Gepäck, das Sie zur Beförderung vorgelegt haben und das Sie an Bord mitführen (siehe Gepäckbedingungen, die für Ihr Flug relevant sind, und Tarifbedingungen).

    "Carrier" bezeichnet Charlie Airlines oder ein Subunternehmen, je nach Anwendung.

    "Aufgegebenes Gepäck" bedeutet Gepäck, das wir in Verwahrung nehmen und für das wir ein Gepäck-Identifikationsetikett ausgestellt haben.

    "Kind" bedeutet einen Passagier im Alter von 2 bis 11 Jahren.

    "Übereinkunft" bezeichnet eines der folgenden Instrumente, die anwendbar sind:

    • Die Warschauer Konvention (1929)
    • Das Warschauer Übereinkommen in der geänderten Fassung in Den Haag (1955)
    • Die Montrealer Konvention (1999)
    • Zypern und Internationales Luftfahrtrecht, ergänzt durch das Guadalajara-Übereinkommen (1961), wo anwendbar,

    "Core Languages" bedeutet Englisch oder Griechisch.

    "Schaden" umfasst Tod, Verwundung oder Körperverletzung eines Passagiers sowie Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder sonstige Schäden am Gepäck.

    "Tarif" bezeichnet den für den betreffenden Flug gezahlten oder zu zahlenden Betrag und kann je nach Bedarf Gebühren und Steuern enthalten.

    "Kleinkind" bedeutet einen Passagier unter 2 Jahren.

    "Passagier" bezeichnet jede Person, außer Mitgliedern der Besatzung, die mit unserer Zustimmung in einem Flugzeug mitgeführt wird oder mitgenommen werden soll.

    "Ticket" bezeichnet die Bestätigung der Flugdetails und der Reservierung (einschließlich der Buchungsreferenz) zusammen mit den von uns herausgegebenen Geschäftsbedingungen und wichtigen Hinweisen.

    "Unbegleiteter Minderjähriger" Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht allein reisen und müssen entweder von einem Erwachsenen begleitet werden oder den Dienst 'Unbegleiteter Minderjähriger' nutzen.

    "Website" bezeichnet die von uns bereitgestellte Internetseite www.cyprusairways.com, damit Passagiere Online-Reservierungen vornehmen.

  • Artikel 2 – Anwendbarkeit

    2.1 Allgemeines

    Mit Ausnahme der Bestimmungen in den Absätzen 2, 3 und 4 dieses Artikels gelten diese Geschäftsbedingungen für alle Buchungen, die Sie bei uns tätigen, sowie für etwaige Haftungen, die wir in Bezug auf diese Buchung eingehen können.

    Die zusätzlichen Bedingungen sind Teil dieser Geschäftsbedingungen und gelten für Ihre Buchung. Wir empfehlen Ihnen dringend, die für Ihre Buchung relevanten Zusatzbedingungen zu lesen.

    Der Name der Lead-Buchung garantiert, dass er oder sie die Befugnis hat, diese Geschäftsbedingungen im Namen der gesamten Gruppe zu akzeptieren. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um der Hauptbucher zu sein.

    Durch die Angabe von Kontaktdaten stimmen Sie der Verwendung dieser Daten in späterer Korrespondenz bezüglich Änderungen, Ergänzungen oder Stornierungen Ihrer Buchung zu.

    2.2 Charters

    Wenn der Transport gemäß einer Chartervereinbarung erfolgt, gelten diese Geschäftsbedingungen nur insoweit, wie sie durch Verweis im Chartervertrag enthalten sind.

    2.3 Übergeordnete Gesetze

    Wenn diese Geschäftsbedingungen nicht mit den geltenden Gesetzen (einschließlich der Konvention) übereinstimmen, gelten diese Gesetze.

    2.4 Bedingungen herrschen

    Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen diesen Geschäftsbedingungen und zusätzlichen Bedingungen, gelten diese Geschäftsbedingungen.

  • Artikel 3 – Tickets

    3.1 Nachweis des Vertrags

    Das Ticket stellt einen Nachweis für den Beförderungsvertrag dar. Diese Geschäftsbedingungen zusammen mit den geltenden Tarifen bilden den Vertrag zwischen Ihnen und uns.

    3.2 Änderungen an Ihrem Ticket

    Wenn Sie Ihren Flug ändern möchten, können Sie dies gemäß Artikel 6.2 und unseren Fluggesellschaftsbestimmungen tun. Andernfalls ist Ihr Beförderungsvertrag nicht übertragbar.

    3.3 Gültigkeit

    Ein Ticket gilt nur für den benannten Passagier und den angegebenen Flug, wie ursprünglich gebucht oder nachträglich von uns geändert und akzeptiert.

  • Artikel 4 – Zwischenstopps

    Zwischenstopps können an vereinbarten Haltestellen erlaubt sein, vorbehaltlich der staatlichen Anforderungen und der Vorschriften unseres Anbieters.

  • Artikel 5 – Tarife und Tarife

    5.1 Allgemeines

    Tarife gelten nur für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort zum Flughafen am Zielort. Die Tarife beinhalten keine Bodentransportdienste, es sei denn, sie werden von uns ohne zusätzliche Kosten angeboten.

    Die Tarife werden gemäß unserem am Zahlungsdatum geltenden Tarif berechnet. Änderungen an Ihrer Reiseroute können zusätzliche Zahlungen gemäß den Vorschriften unseres Beförderers erfordern.

    5.2 Steuern und Abgaben

    Von der Regierung oder Flughafenbehörden erhobene Steuern oder Abgaben können zusätzlich zum Tarif zu zahlen sein. Diese können sich nach der Buchung ändern und müssen, falls zutreffend, vor dem Abflug bezahlt werden.

    Wenn eine Steuer vor Fälligkeit abgeschafft oder reduziert wird, können Sie eine Rückerstattung beantragen.

    5.3 Währung

    Tarife, Preise und Gebühren sind in der Währung des Abflug-Flughafens zu zahlen.

  • Artikel 6 – Reservierungen

    6.1 Reservierungsanforderungen

    Eine Reservierung wird bei Ausstellung einer Buchungsreferenz bestätigt. Eine erneute Bestätigung ist nicht erforderlich.

    6.2 Änderungen

    6.2.Änderungen des Passagiernamens: Sie dürfen Rechtschreibfehler von bis zu drei Buchstaben im Namen oder Nachnamen eines Passagiers auf einer bestätigten Flugreservierung korrigieren, vorausgesetzt:

    (a) der Name oder Nachname phonetisch gleich bleibt und

    (b) die entsprechende Gebühr, wie in den Tarifregeln festgelegt, wird gezahlt. Eine Strafgebühr von 50,00 EUR fällt für die Ticketausstellung gemäß den Tarifregeln an

    6.2.B Änderungen der Buchungen können, sofern Platz verfügbar ist, bis zu 24 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des ursprünglichen Fluges vorgenommen werden, gegen Zahlung einer Gebühr pro Passagier pro Flug sowie etwaiger Differenz bei Tarifen, Steuern und sonstigen Gebühren, die zum Zeitpunkt der Änderung anfallen, vorbehaltlich stets den Bedingungen unserer Tarifregeln.

    6.3 Zahlung

    Alle Tarife, Steuern und Gebühren müssen zum Zeitpunkt der Buchung vollständig bezahlt werden. Wenn dies nicht erfolgt, kann dies zu einer Stornierung vor dem Check-in führen.

    6.4 Persönliche Daten

    Ihre persönlichen Daten können für das Buchungsmanagement sowie für betriebliche, rechtliche, sicherheitsrelevante und regulatorische Zwecke verwendet werden und können, sofern erforderlich, an autorisierte Dritte weitergeleitet werden.

    6.5 Flugbestuhlung

    Alle Flüge werden mit zugewiesenen Sitzplätzen durchgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, Plätze aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen neu zuzuweisen.

    6.6 Tarif nicht rückerstattbar

    Bestätigte Buchungen sind nicht rückerstattbar, außer wie in den Artikeln 10, 11 oder in unseren Versicherervorschriften vorgesehen.

    6.7 Kernsprachen

    Der After-Sales-Support wird ausschließlich auf Englisch oder Griechisch angeboten.

    6.8 Nicht erschienen

    Wenn Sie nicht zu Ihrem Flug erscheinen, können nachfolgende Abschnitte Ihrer Reservierung storniert werden.

    6.9 Fortlaufende Nutzung

    Flugsegmente müssen in der Reihenfolge verwendet werden, wie im Reiseplan angegeben. Ein Versäumnis kann das Ticket ungültig machen.

  • Artikel 7 - Flug Check-in und administrative Formalitäten

    7.1 Check-in Deadlines

    Flughafen Check-in: Sie müssen rechtzeitig ankommen, um die Formalitäten zu erledigen. Wir können die Beförderung ablehnen, wenn Sie sich weniger als 40 Minuten vor Abflug melden (60 Minuten für Flüge ab Israel).

    Online-Check-in: Verfügbar von 48 Stunden bis zu 3 Stunden vor Abflug (sofern zutreffend). Sie müssen spätestens 25 Minuten vor Abflug am Gate sein. Das Gate schließt streng 20 Minuten vor Abflug.

    7.2 Identifikationsanforderungen

    Sie müssen beim Check-in Ihre Buchungsreferenz und einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen.

    7.3 Reisedokumente

    Sie sind verantwortlich für die Beschaffung aller erforderlichen Einreise-, Ausreise-, Visum- und Gesundheitsdokumente. Wir können die Beförderung verweigern, wenn die Dokumentation nicht den Anforderungen entspricht.

    7.4 Einreiseweigerung und Bußgelder

    Wenn die Behörden verlangen, dass wir Sie wegen Unzulässigkeit zurückschicken, müssen Sie die entsprechenden Tarife und Strafen zahlen. Wir können Bußgelder oder Kosten geltend machen, die durch Ihre Nichteinhaltung entstanden sind.

    7.5 Sicherheitsinspektionen

    Sie müssen sich der Sicherheitskontrolle und den Anforderungen an erweiterte Passagierinformationen unterziehen.

  • Artikel 8 - Flugzeug, Dienste und besondere Passagierkategorien

    8.1 Flugzeug und Service

    Wir behalten uns das Recht vor, Flugzeug oder Träger zu ersetzen und Fahrpläne aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen zu ändern, wenn nötig.

    Wir können die Beförderung verweigern, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, der rechtlichen Compliance, des Passagierverhaltens, des Gesundheitszustands oder der Nichteinhaltung der Gepäckregeln notwendig ist.

    • Sicherheits- oder regulatorische Gründe
    • Verstoß gegen geltende Gesetze
    • Das Verhalten oder der Gesundheitszustand des Passagiers birgt ein Risiko
    • Nichteinhaltung der Gepäckbeschränkungen

    8.2 Sonderkategorien von Passagieren

    Besondere Kategorien umfassen:

    • Passagiere mit eingeschränkter Mobilität (PRMs)
    • Kleinkinder und unbegleitete Minderjährige
    • Unzulässige Passagiere oder Gefangene in Gewahrsam

    Passagier mit eingeschränkter Mobilität (PRM)

    Passagiere, die keine wesentlichen Sicherheitsfunktionen ausführen können, müssen möglicherweise gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 mit einem Sicherheitsassistenten reisen.

    PRMs dürfen zusätzlich zur regulären Freigepäckfreigabe Mobilitätshilfen kostenlos mitführen.

    Aus Sicherheitsgründen dürfen bestimmte Passagiere nicht in Notausgangsreihen sitzen.

  • Artikel 9 – Gepäck

    9.1 Gegenstände, die als Gepäck nicht akzeptabel sind

    Sie dürfen Folgendes nicht in Ihr Gepäck aufnehmen:

    • Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß für den sicheren Transport verpackt sind
    • Gefährliche Güter, die durch die ICAO/IATA-Vorschriften verboten sind
    • Gegenstände, die nach geltenden Gesetzen eines Landes verboten sind, von, nach oder über das geflogen wird
    • Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, die für den Transport ungeeignet sind
    • Lebende Tiere (außer wie unter 9.9 erlaubt)
    • Menschliche Überreste (außer wie unter 9.10 erlaubt)

    Schusswaffen und Munition sind verboten, es sei denn, sie werden gemäß den Vorschriften des Transporteurs als aufgegebenes Gepäck akzeptiert.

    Sie dürfen im aufgegebenen Gepäck keine Wertgegenstände wie Geld, Schmuck, Elektronik, verhandelbare Papiere, Pässe oder Business-Dokumente beilegen.

    9.2 Recht, Gepäck abzulehnen

    • Wir können verbotene Artikel zurückweisen.
    • Wir können Gegenstände aufgrund von Größe, Gewicht oder Beschaffenheit ablehnen.
    • Wir können falsch gepacktes Gepäck ablehnen.
    • Nicht konformes Handgepäck, das am Gate festgestellt wird, kann als aufgegebenes Gepäck berechnet werden.

    9.3 Recht auf Durchsuchung

    Aus Sicherheitsgründen können wir eine Durchsuchung oder Überprüfung von Ihnen und Ihrem Gepäck verlangen. Eine Weigerung kann zu einer verweigerten Beförderung ohne Rückerstattung führen.

    9.4 aufgegebenes Gepäck

    • Wir geben für jedes Gepäckstück ein Gepäckidentifikationstag aus.
    • Aufgegebenes Gepäck muss Ihre Identifikation tragen.
    • Gepäck kann aus operativen Gründen auf einem anderen Flug transportiert werden.

    9.5-9.7 Gepäckbestimmungen

    Gepäckbestimmungen für aufgegebenes und Kabinengepäck, Überschussgebühren und -limits sind in unseren Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft festgelegt.

    Das Handgepäck muss unter den Sitz oder in den Gepäckraum passen und die Gewichts- und Größenbeschränkungen einhalten.

    9.8 Sammlung von Gepäck

    • Gepäck muss umgehend am Zielort abgeholt werden.
    • Nur der Inhaber des Gepäck-Identifikationstags hat Anspruch auf Zustellung.
    • Nicht abgeholtes Gepäck kann nach drei Monaten entsorgt werden.

    9.9 Tiere

    Katzen und Hunde dürfen vorbehaltlich der Vorschriften des Carriers und der Zahlung der anfallenden Gebühren transportiert werden. Andere Tiere können nur über den Frachtanbieter akzeptiert werden.

    Nagetiere und Ziegen sind verboten.

    Blindenhunde, die sehbehinderte Passagiere begleiten, werden in der Kabine kostenlos akzeptiert, vorbehaltlich von Zertifizierungs- und Sicherheitsanforderungen.

    Emotionale Unterstützungstiere werden nicht akzeptiert.

    Bedingungen des Kabinentransports
    • Nur ein Tier pro Behälter
    • Tiergewicht maximal: 8 kg
    • Tier + Behälter maximal 10 kg
    • Maximale Boxmaße: 45x35x20 cm
    • Maximal 3 Haustiere in der Kabine pro Flug
    • Nur ein Haustier pro Passagier

    Behälter müssen unter dem Sitz verstaut werden und während des gesamten Fluges geschlossen bleiben.

    Transportbedingungen für Halte

    Behälter müssen den IATA-Vorschriften für lebende Tiere entsprechen.

    • Maximal 2 ausgewachsene Tiere pro Behälter (jeweils ≤14 kg)
    • Maximal 3 Tiere unter 6 Monaten derselben Art
    • Ein Container pro erwachsenen Passagier
    Rassebeschränkungen

    Bestimmte Rassen sind für den Import oder Transit in bestimmte Länder wie Zypern und Israel verboten (z. B. Pit Bull, Japanischer Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Rottweiler).

    Brachycephale (kurznasige) Rassen werden aufgrund von Atemwegsrisiken nicht als aufgegebenes Gepäck oder Fracht akzeptiert.

    Starke Hunde

    Einige Rassen benötigen verstärkte Zwinger, die der IATA-Behälteranforderung 82 entsprechen.

    9.10 Menschliche Überreste

    Der Transport menschlicher Überreste kann vorbehaltlich der betrieblichen Machbarkeit und der Vorschriften des Trägers akzeptiert werden.

    Die Asche muss sicher verpackt und als Handgepäck mit den erforderlichen Zertifikaten mitgeführt werden.

  • Artikel 10 – Fahrpläne, Annullierung von Flüge

    10.1 Dienstpläne

    Wir werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihr Gepäck mit angemessener Eile zu transportieren. Veröffentlichte Zeitpläne sind nicht garantiert und sind nicht Bestandteil des Vertrags.

    10.2 Stornierung oder Änderungen

    Wir können Flugpläne ändern, Flüge verzögern, umleiten oder stornieren, wenn Umstände außerhalb unserer Kontrolle liegen oder aus Sicherheitsgründen.

    • Rückerstattung gemäß Artikel 11
    • Umleitung, wo zutreffend
    • Anwendung der Verfahren in den Carrier's Regulations

    10.5 Geringfügige Änderungen des Spielplans

    Fahrplanänderungen von weniger als einer Stunde berechtigen die Passagiere nicht zu einer Rückerstattung oder Umbuchung.

    10.6 Abgelehntes Boarding

    Die Entschädigung wird gemäß unserer Richtlinie für verweigertes Boarding und den Vorschriften des Carriers gezahlt.

  • Artikel 11 – Rückerstattungen

    11.1 Allgemeines

    Rückerstattungen erfolgen gemäß diesen Bedingungen und unseren Beförderungsbestimmungen.

    11.2 Steuern

    Nicht genutzte Staatssteuern können unter Berücksichtigung von Tarifregeln und Servicegebühren erstattet werden.

    11.3 Rückerstattungsempfänger

    Rückerstattungen erfolgen an den ursprünglichen Zahler und an die ursprüngliche Zahlungsmethode.

    11.4 Währung

    Rückerstattungen erfolgen normalerweise in der Kaufwährung.

    11.5 Kreditkartengebühren

    Kreditkartengebühren sind nicht rückerstattbar.

    11.6 Alternativen zur Rückerstattung

    In Fällen, in denen Sie eine Alternative zu einer Rückerstattung akzeptieren, gelten die Bestimmungen dieses Artikels für diese Alternative.

    11.7 Rückerstattung von Zusatzleistungen

    Der Vorauszahlungsbetrag für Leistungen wie AVIH/PETC oder andere Zusatzleistungen (z. B. Gepäck, Sitze, Sportausrüstung), die auf einem EMD verarbeitet werden, ist nicht rückerstattbar oder auf freiwilliger Basis übertragbar. Allerdings kann eine unfreiwillige Rückerstattung der Vorauszahlung für AVIH/PETC oder andere Zusatzleistungen gewährt werden, wenn eine Fahrkarte unfreiwillig gestrichen wird oder die für den Passagier geltenden Beförderungsbedingungen unfreiwillig geändert werden.

  • Artikel 12 – Verhalten an Bord von Flugzeug

    Wenn Sie das Flugzeug gefährden, die Besatzung behindern, Anweisungen nicht befolgen oder sich ungebührlich verhalten, können wir Sie festhalten oder aus dem Flugzeug entfernen und rechtliche Schritte einleiten.

    Elektronische Geräte dürfen nur gemäß Sicherheitsvorschriften verwendet werden. Geräte ohne Flugmodus müssen während des Fluges ausgeschaltet werden.

    Wenn aufgrund Ihres Verhaltens eine Ablenkung erfolgt, müssen Sie alle daraus resultierenden Kosten erstatten.

  • Artikel 13 – Vereinbarungen des Transporteurs

    Wenn wir zusätzliche Dienstleistungen mit Dritten (wie Hotels, Transfers, Autovermietungen) arrangieren, handeln wir nur als Ihr Vertreter und haften nicht für die Erbringung dieser Leistungen, außer bei Fahrlässigkeit bei deren Arrangierung.

  • Artikel 14 - Zusätzliche Dienstleistungen

    Die auf unserer Website beworbenen Dienstleistungen (z. B. Transfers, Hotels, Autovermietung, Parken, Fast Track) werden von Dritten betrieben und unterliegen deren eigenen Geschäftsbedingungen.

    Wir übernehmen keine Verantwortung für fehlerhafte, verspätete oder stornierte Drittanbieterdienste.

  • Artikel 15 – Haftung für Schäden

    Der Transport unterliegt den Haftungsregeln, die durch das Übereinkommen und die geltenden EG-Verordnungen festgelegt sind.

    Passagierhaftpflicht

    • Wir haften für Körperverletzungen oder Todesfälle, die an Bord oder während des Ein- und Ausschiffens geschehen.
    • Die Haftung ist unbegrenzt für nachgewiesene Schäden, vorbehaltlich der Konventionsbeschränkungen.
    • Im Falle von Tod oder Verletzung können Vorauszahlungen erfolgen.

    Gepäckhaftung

    • Die Haftung für aufgegebenes Gepäck ist auf 1,000 Sonderziehungsrechte pro Passagier begrenzt, sofern kein höherer Wert angegeben wird.
    • Haftung für unaufgegebenes Gepäck nur, wenn der Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist.

    Wir haften nicht für indirekte oder daraus resultierende Schäden.

  • Artikel 16 – Frist für Ansprüche

    16.1 Mitteilung über Ansprüche

    Schäden am aufgegebenen Gepäck müssen vor dem Verlassen des Flughafens gemeldet werden.

    16.2 Verjährungsfrist

    Jegliche Schadensersatzforderung muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Ankunft oder der geplanten Ankunft erhoben werden.

  • Artikel 17 – Finanzschutz

    Buchungen sind nicht durch finanzielle Schutzmaßnahmen geschützt. Passagiere sollten eine angemessene Reiseversicherung abschließen.

  • Artikel 18 – Rechtswahl und Zuständigkeit

    Diese Bedingungen und jede bereitgestellte Transportform unterliegen den Gesetzen der Republik Zypern.

    Etwaige Streitigkeiten unterliegen der nicht-exklusiven Gerichtsbarkeit der Gerichte der Republik Zypern.

Verbotene / Gefährliche Güter

  • Liste ansehen

    Regeln für den Transport von Passagiere, Gepäck und Fracht.
    Aus Sicherheitsgründen verbieten internationale Vorschriften den Transport bestimmter Waren und Substanzen sowohl im aufgegebenen als auch im Handgepäck.

    Liste verbotener Waren

    Die Liste der verbotenen Waren ist nicht vollständig und kann jederzeit geändert werden. Bestimmte Flüge können strengere Anforderungen haben. Passagiere müssen außerdem die spezifischen Vorschriften der Zielort- und Transitländer einhalten.

Regeln für bestimmte Dienste

Die folgenden gelten zusätzlich zu den oben genannten Allgemeinen Bedingungen und regeln spezifische Dienstleistungen und Zusatzleistungen.

  • Vorbestellte Bordmahlzeiten

    1.1 Der Service für die vorbestellte Mahlzeitenauswahl an Bord wird auf der Website von Cyprus Airways, im CY-Callcenter und bei Reisebüros verfügbar sein.

    1.2 Der Service ist bis zu 72 Stunden vor dem planmäßigen Abflug verfügbar.

    1.3 Die Bezahlung des Dienstes erfolgt pro Segment.

    1.4 Es ist nur ein Service pro Person und Flug erlaubt.

    1.5 Der Service kann nur auf von CY betriebenen Flügen angeboten werden.

    1.6 Für Kleinkinder wird kein Dienst angeboten.

    1.7 Vorbestellte Mahlzeiten an Bord sind anstelle des Standardmenüs verfügbar. Die Zusammensetzung der Gerichte kann je nach Flug und Reisedatum variieren; die neuen Produkte unterscheiden sich jedoch nicht wesentlich von den Standardprodukten.

    1.8 Das Produkt kann einen der unten aufgeführten allergenen Inhaltsstoffe enthalten:

    1.9 Cyprus Airways wird nicht verantwortlich gemacht, wenn vorbestellte Bordmahlzeiten Nüsse oder andere Zutaten enthalten, die eine allergische Reaktion auslösen könnten.

    Rückerstattung der bezahlten Gebühr

    2.1 Im Falle einer freiwilligen Änderung der Bedingungen des Flugbeförderungsvertrags oder einer freiwilligen Kündigung durch den Passagier werden die für den Service gezahlten Gelder nicht erstattet. Bei Änderungen der Tickets (Flug/Datum) wird der Service auf ein neues Datum umgebucht.

    2.2 Unfreiwillige Rückerstattung der Servicekosten für vorbestellte Mahlzeiten an Bord, falls die Erbringung des Services aus folgenden Gründen nicht möglich ist:

    Falls die vorbestellten Mahlzeiten an Bord nicht bereitgestellt werden, sollte der Passagier das CY Callcenter per E-Mail callcenter@cyprusairways.com kontaktieren, um den für den Service bezahlten Betrag auf dieselbe Karte zurückzuerhalten, mit der die Bestellung bezahlt wurde. Ein Rückerstattungsantrag muss spätestens 1 Monat nach dem Abflugdatum des Fluges, für den der Service gebucht wurde, eingereicht werden.

  • Halte meine Buchung (Erscheint bald)

    1.1 Der Service ist nur für Flüge verfügbar, die mehr als 7 Tage nach der Buchung abfliegen.

    1.2 Für Reservierungen bis zu 14 Tage vor Abflug beträgt die Reservierungsfrist 5 Tage.

    1.3 Für Reservierungen bis zu 7 Tage vor Abflug beträgt die Wartezeit 48 Stunden.

    1.4 Der Service ist für Kleinkinder kostenlos, die keinen Sitzplatz besetzen.

    1.5 Der Service ist nur für Flüge verfügbar, bei denen Cyprus Airways als Betriebsgesellschaft fungiert.

    1.6 Wenn der Passagier die Reservierung nicht innerhalb der Wartezeit bezahlt, wird die Buchung freigegeben und die Reservierungsgebühr wird nicht erstattet.

    1.7 Im Falle einer freiwilligen Änderung der Bedingungen des Flugverkehrsvertrags oder der freiwilligen Kündigung durch den Passagier werden die für den Service gezahlten Mittel nicht erstattet.

  • Extra Komfortsitz / Verbesserte Komfortsitze

    1.1 Der Service für die erweiterte Sitzplatzwahl in der Kabine der Economy Class erfolgt gebührenpflichtig. Die Servicegebühr wird auf das EMD der Fluggesellschaft erhoben, das in den Servicegebühren/Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen von Charlie Airlines Ltd Cyprus Airways veröffentlicht wird.

    1.2 Sobald ein Passagier die Servicegebühr für die erweiterte Sitzplatzwahl bezahlt hat, wird der Passagier am Check-in-Schalter in der allgemeinen Warteschlange bedient.

    1.3 Einschränkungen bei der Sitzplatzwahl für erweiterten Komfort:

    • Der Service wird unbegleiteten Kindern nicht angeboten.
    • Die Reservierung von erhöhtem Komfortsitzen ist für Passagiere mit Haustieren im Kabinenraum (PETC) verboten.
    • Passagiere der folgenden Kategorien dürfen keine Sitzplätze in der Nähe von Notausgängen reservieren: behinderte und kranke Passagiere (TAUB, BLND, WCHC, WCHR, WCHS, POXY, PPOC, MEDA, DPNA, LEGL, LEGR, LEGB);
    • Passagiere, die Haustiere in der Kabine mitführen (PETC);
    • Passagiere, die unter Konvoi transportiert wurden;
    • Schwangere;
    • Passagiere unter 18 Jahren und Passagiere, die Kinder unter 12 Jahren begleiten; und
    • Passagiere, die weder Griechisch noch Englisch sprechen können.

    Rückerstattung der bezahlten Gebühr

    2.1 Im Falle einer freiwilligen Änderung der Bedingungen des Flugverkehrsvertrags oder der freiwilligen Kündigung durch den Passagier werden die für den Service gezahlten Mittel nicht erstattet.

    2.2 Eine unfreiwillige Rückerstattung der Servicekosten für die Sitzplatzwahl mit erhöhtem Sitzkomfort erfolgt, wenn die Bereitstellung des Services aus folgenden Gründen unmöglich ist:

    • Übertragung des Passagiers während des Fluges vom Enhanced Comfort-Sitz auf einen anderen Sitz (außerhalb der Kategorie Enhanced Comfort-Sitz) zum Zweck der Flugsicherheit;
    • Reiseabsage durch den Passagier im Falle einer Stornierung, Fahrplanänderung oder Flugverspätung; und Reiseabsage durch den Passagier aufgrund von Krankheit/Tod des Passagiers (Familienmitglieds oder nahen Verwandten), vorausgesetzt, der Fluggesellschaft wird vor Schließung des Check-ins über die Reiseabsage informiert.

    2.3 Im Falle des Versäumnisses, dem Passagier einen bezahlten Sitzplatz bereitzustellen, soll der Mitarbeiter des Flugunternehmens am Flughafen die entsprechende Markierung auf dem EMD des Passagiers oder auf der Bordkarte anbringen.

    2.4 Eine gescannte EMD-Quittung mit dem Kennzeichen des Charlie Airlines Ltd-Mitarbeiters oder eine gescannte Kopie der Bordkarte (die Bordkarte muss, sofern vorhanden, vorgelegt werden und muss auch das Kennzeichen des Charlie Airlines Ltd-Mitarbeiters tragen) kann als Grund für eine unfreiwillige Rückerstattung des EMD für die Zahlung des Services zur vorläufigen Sitzauswahl dienen. Alle Kopien sollten an callcenter@cyprusairways.com gesendet werden.

  • Vorbezahlte Plätze an Bord

    1.1 Der Service für die Sitzplatzwahl in der Kabine der Economy Class ist gebührenpflichtig. Die Servicegebühr wird auf dem EMD (Electronic Miscellaneous Document) der Fluggesellschaft erhoben, das in den Servicegebühren/Gebührenniveaus für zusätzliche Dienstleistungen von Charlie Airlines Ltd Cyprus Airways veröffentlicht wird.

    1.2 Sobald ein Passagier die Servicegebühr für die Vorsitzauswahl bezahlt hat, wird der Passagier am Check-in-Schalter in der allgemeinen Warteschlange bedient.

    1.3 Alle Flüge werden mit zugewiesenen Sitzplätzen durchgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Sitzplätze zuzuweisen oder neu zuzuweisen, auch nach dem Boarding des Flugzeugs. Dies kann aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder Sicherheitsgründen notwendig sein. Eine Rückerstattung erfolgt in Fällen, in denen kein fester Sitzplatz verfügbar ist, wenn Sie einen gekauft haben. Lesen Sie Artikel 11 zur Erlangung einer Rückerstattung.

    Rückerstattung der bezahlten Gebühr

    2.1 Im Falle einer freiwilligen Änderung der Bedingungen des Flugverkehrsvertrags oder der freiwilligen Kündigung durch den Passagier werden die für den Service gezahlten Mittel nicht erstattet.

    2.2 Eine unfreiwillige Rückerstattung der Servicekosten für die Sitzplatzwahl wird vorgenommen, falls die Bereitstellung des Services aus folgenden Gründen unmöglich ist:

    • Umsetzung des Passagiers vom Prepaid-Sitz auf einen anderen Sitz während des Flugs zum Zweck der Flugsicherheit.
    • Reiseabsage durch den Passagier im Falle einer Stornierung, Fahrplanänderung oder Flugverspätung; und Reiseabsage durch den Passagier aufgrund von Krankheit/Tod des Passagiers (Familienmitglieds oder nahen Verwandten), vorausgesetzt, der Fluggesellschaft wird vor Schließung des Check-ins über die Reiseabsage informiert.

    2.3 Im Falle des Versäumnisses, dem Passagier einen bezahlten Sitzplatz bereitzustellen, soll der Mitarbeiter des Flugunternehmens am Flughafen die entsprechende Markierung auf dem EMD des Passagiers oder auf der Bordkarte anbringen.

    2.4 Eine gescannte EMD-Quittung mit dem Kennzeichen des Charlie Airlines Ltd-Mitarbeiters oder eine gescannte Kopie der Bordkarte (die Bordkarte muss, sofern vorhanden, vorgelegt werden und muss auch das Kennzeichen des Charlie Airlines Ltd-Mitarbeiters tragen) kann als Grund für eine unfreiwillige Rückerstattung des EMD für die Zahlung des Services zur vorläufigen Sitzauswahl dienen. Alle Kopien sollten an callcenter@cyprusairways.com gesendet werden.

  • Zusätzliches Gepäck

    1.1 Die Vorauszahlung der Übergepäckgebühr, einschließlich der Gebühr für den Transport von Haustieren in der Flugzeugkabine oder im Gepäckabteil, erfolgt zu den vom Transporteur festgelegten Tarifen, wie sie zum Zeitpunkt der Zahlung gelten. Bei der Vorauszahlung bestimmt der Passagier die Anzahl der zusätzlichen Gepäckstücke. Vor dem Abflug wird das Gepäck des Passagiers gewogen, und wenn das Gewicht und die Maße des zum Check-in vorgelegten Gepäcks die im Voraus bezahlten übersteigen, wird die Gebühr neu berechnet.

    1.2 Die Vorauszahlung gilt nur für den im EMD-Beleg angegebenen Flug, das Datum und den Passagier. Das Recht, den Prepaid-Gepäck-Service zu nutzen, darf nicht auf andere Personen übertragen werden.

    1.3 Die Vorauszahlung der Übergepäckgebühr darf nur für die regulären Flüge des Transporteurs erfolgen.

    1.4 Im Falle von Verkehrsbegrenzung oder anderen Ausfallsituationen wird der Vorrang für den Transport von Übergepäck an die Passagiere eingeräumt, die vorab den Transport von Übergepäck reserviert haben.

    1.5 Das Gewicht eines Gepäckstücks (Koffer, Tasche, Kiste usw.), das vom Passagier getragen wird, darf 32 kg nicht überschreiten (außer bei Rollstühlen und anderen Hilfsgeräten, die von behinderten Passagieren verwendet werden). Diese Beschränkung wird den Passagieren mitgeteilt.

    Berechnung der Übergepäckgebühr

    2.1 Die Freigepäckmenge für direkte und Umsteigerouten, die nur Flüge des Carriers enthalten, wird gemäß dem Piece Concept (PC) festgelegt.

    2.2 Die Freigepäckmenge auf den Flügen des Fluggesellschafts hängt von den Tarifregeln gemäß der Serviceklasse und der Passagierkategorie ab.

    2.3 Die kostenlose Freigepäck entsprechend dem bezahlten Tarif ist im BAG-Feld des Tickets angegeben.

    2.4 Die Tarife werden gemäß den allgemeinen Tariftabellen festgelegt, die für alle Zielorte gelten, basierend auf der Art des Transports, dem Gewicht und den vom Passagier angegebenen Gepäckmaßen:

    • 1 PC: ein aufgegebenes Gepäck (Tasche/Kiste/Koffer usw.).
    • NEIN: Kein kostenloses aufgegebenes Gepäck erlaubt.

    2.5 gilt vom Abflug bis zum ersten Zwischenstopp (Zwischenstopp länger als 24 Stunden); dann vom Zwischenstopp zum nächsten Zwischenstopp usw. Der Wendepunkt gilt als Zwischenstopp.

    2.6 Für Transferflüge, die CY-Flüge enthalten und auf separaten Tickets ausgestellt werden, wird die Übergepäckgebühr für jeden Abschnitt separat berechnet.

    Rückerstattung

    3. Der Betrag der Vorauszahlung für das überschüssige Gepäck, das auf einem EMD mit dem 0AA-Code (VORAUSBEZAHLTES Gepäck) abgewickelt wird, ist auf freiwilliger Basis nicht rückerstattbar.

    Eine unfreiwillige Rückerstattung des Vorauszahlungsbetrags für das überschüssige Gepäck kann erfolgen, falls der Passagier den Transport unfreiwillig storniert oder die für das Ticket des Passagiers geltenden Beförderungsbedingungen unfreiwillig geändert werden.

  • Reisegutschein

    Bedingungen für Cyprus Airways Reisegutscheine

    Gültigkeit: Der Reisegutschein ist 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Die Gültigkeit darf nicht verlängert werden, wenn sie nicht genutzt wird.

    Nutzung: Es kann von jedem Passagier für Ticketkäufe und zusätzliche Dienstleistungen wie Gepäck, Sitzplatzwahl und Tiertransport genutzt werden. Wo zu verwenden: Gutscheine sind nur auf der Cyprus Airways Website einlösbar. Die Optionen "Meine Buchung" halten und "Später bezahlen" sind nicht verfügbar.

    Ausschlüsse: Dürfen nicht für Versicherungen, Hotelbuchungen, Mietwagen oder Servicegebühren verwendet werden.

    Teilnutzung & Rückerstattungen:
    Wenn der volle Betrag nicht verwendet wird, kann der verbleibende Betrag vor Ablauf des Gutscheins auf eine andere Buchung angewendet werden.
    Der Gutschein ist nicht rückerstattbar, wenn er nicht verwendet wird.
    Wenn ein verbleibender Saldo verfällt, ist der Gutschein nicht rückerstattbar.

  • Unbegleitete Minderjährige (UMNR)

    Definitionen

    Begleitende(r) Agent(en) bedeutet:

    • der von der Fluggesellschaft beauftragte Mitarbeiter, der den Minderjährigen am Flughafen der Ankunft begleitet und/oder
    • der von der Fluggesellschaft beauftragte Mitarbeiter, der den Minderjährigen am Flughafen des Abflugs begleitet und/oder
    • das vom Flugzeugträger ernannte Kabinenpersonal, das den Minderjährigen an Bord begleitet und/oder
    • Im Falle einer alternativen Landung wird der von der Fluggesellschaft beauftragte Mitarbeiter den Minderjährigen am Flughafen der alternativen Landung begleiten.

    Der Antrag bezeichnet das Antragsformular für unbegleiteter Minderjähriger, das am Flughafen des Abflugs, in einem der Büros des Transporteurs oder am Check-in-Schalter verfügbar ist.

    Carrier bezeichnet Charlie Airlines Ltd, die als Cyprus Airways operiert.

    Elternteil/Vormund bezeichnet die Eltern oder Sorgeberechtigten des unbegleiteten Minderjährigen und/oder alle Verwandten, Vormünder oder Personen, die von den Eltern oder Sorgeberechtigten des unbegleiteten Minderjährigen autorisiert sind, den Transport mit dem Beförderer zu organisieren.

    Service bezeichnet die vom Carrier bereitgestellte Dienstleistung für den Transport unbegleiteter Minderjähriger unter der Aufsicht des Carriers.

    Unbegleitete Minderjährige sind Kinder im Alter von 5 bis 16 Jahren (einschließlich), die den Dienst nutzen.

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1 Diese Regeln legen das Verfahren fest und regeln die Erbringung des Dienstes.

    1.2 Der Service wird nur auf direkten Linienflüge der Fluggesellschaft angeboten.

    1.3 Der Service darf nicht auf Transfer-/Transitflüge mit zusätzlichen Landungen angeboten werden, die von der Fluggesellschaft durchgeführt werden.

    1.4 Der Transporter darf keine Kinder unter 5 Jahren, die allein reisen, befördern.

    1.5 Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren (inklusive) dürfen nur als unbegleitete Minderjährige reisen.

    1.6 Der Service steht Kindern im Alter von 5 bis 16 Jahren (einschließlich) zur Verfügung.

    1.7 Flugtickets für unbegleitete Minderjährige im Alter von 5 bis 11 Jahren (einschließlich) werden zu den veröffentlichten Tarifen für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt. Das Alter des Kindes wird am Startdatum des Transports vom im Flugticket angegebenen Ausgangspunkt des Abflugs bestimmt (sofern nicht durch die Tarifregelungen und die Regeln der Fluggesellschaft anders festgelegt).

    1.8 Flugtickets für unbegleitete Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren (einschließlich) werden zu den veröffentlichten Tarifen für Erwachsene ausgestellt. Das Alter des Kindes wird am Startdatum des Transports vom im Flugticket angegebenen Ausgangspunkt des Abflugs festgelegt.

    1.9 Für die Dienstleistung wird eine feste Gebühr gemäß der Liste der Gebühren für den Service und die zusätzlichen Operationen des Anbieters erhoben. Die Gebühr ist in der EMD enthalten, die die Zahlung für den Service bestätigt.

    1.10 Der Service umfasst:

    • 1.10.1 Unterstützung und Koordination beim Check-in und am Flughafen des Abflugs;
    • 1.10.2 Begleitung des unbegleiteten Minderjährigen vom Abholpunkt am Flughafen des Abflugs zum Flugzeug, einschließlich Begleitung während der Luftfahrtsicherheit, Grenzkontrolle, Zollkontrolle usw. bis zum Boarding. Während des Fluges leistet der begleitende Agent Unterstützung und folgende Dienstleistungen für den unbegleiteten Minderjährigen:
    • 1.10.3 Unterstützung und Koordination am Flughafen der Ankunft:

    Der begleitende Vertreter bei der Ankunft bringt den unbegleiteten Minderjährigen (und seine/ihre Dokumente) zu der im Antrag als Elternteil oder Vormund angegebenen Person am Ankunftsflughafen. Das Kind wird nur an die Person freigegeben, die auf dem vom Eltern/Erziehungsberechtigten am Abflug Flughafen unterzeichneten Antrag angegeben ist. Es ist verpflichtend, dass der Elternteil/Vormund am Ankunft Flughafen Dokumente zur Identitätsbestätigung vorlegt.

    2. Dienstkauf

    2.1 Buchungen für den Service können über das Callcenter oder ein Reisebüro vorgenommen werden und müssen mindestens 24 Stunden vor dem Abflug erfolgen. Um den Service zu buchen, müssen folgende Angaben gemacht werden:

    • Geburtsdatum des unbegleiteten Minderjährigen und
    • Kontaktdaten des Elternteils/Vormunds, der den unbegleiteten Minderjährigen am Ankunftsflughafen abholt, sowie deren Beziehung.

    2.2 Die Bezahlung für den Service kann über das Call Center des Transportunternehmens oder am Flughafen während des Check-in erfolgen.

    3. Servicekosten

    3.1 Der Anbieter ermittelt die Servicekosten und veröffentlicht sie in der Liste der Gebühren für Dienstleistungen und zusätzliche Operationen, die online unter www.cyprusairways.com verfügbar sind.

    4. Regeln der Dienstleistungsbereitstellung

    4.1 Unbegleitete Minderjährige dürfen nur nach folgenden Bedingungen für den Transport akzeptiert werden:

    • Elternteil/Erziehungsberechtigter füllt den Antrag aus, der am Check-in-Schalter ausgefüllt werden kann. Für jeden Flugabschnitt am entsprechenden Abflughafen muss ein separater Antrag ausgefüllt werden.
    • Der Elternteil/Vormund stellt ein von einem Notar beglaubigtes Einverständnisschreiben vor, das die Ausreise seines Kindes außerhalb Zyperns in ein anderes Land und umgekehrt erlaubt.

    4.2 Der Elternteil/Vormund des unbegleiteten Minderjährigen soll:

    • Bringen Sie das Kind im Voraus zum Flughafen des Abflugs (spätestens 1.5 Stunden vor Abflug);
    • Mit dem Kind die Check-in- und Gepäckabgabeprozeduren für den Flug durchlaufen.
    • Füllen Sie einen Antrag aus und geben Sie ihn dem Check-in-Mitarbeiter am Abflug-Flughafen vor.
    • Ein ordnungsgemäß ausgestelltes Flugticket für das Kind, eine EMD-Quittung zur Bestätigung der Zahlung für den Service sowie alle erforderlichen Dokumente, Versicherungen und andere Ein- und Ausreisegenehmigungen gemäß den Gesetzen des Abflug- oder Zielortes. Eltern/Erziehungsberechtigte des unbegleiteten Minderjährigen müssen sich im Voraus über die Anforderungen der Reise im Abflug- oder Ankunftsland informieren.

    4.3 Gepäck- und Handgepäck-Freigepäck entsprechend dem Tarif des Tickets für unbegleiteten Minderjährigen.

    Informationen zur Freigepäck sind im Reiseverlauf des elektronischen Tickets angegeben. Überschreiten die Anzahl der Gepäckstücke, das Gepäckgewicht und/oder die Maße die Freigepäckmenge oder im Falle des Transports spezieller Gepäckkategorien, zahlt der Passagier für diesen Transport gemäß den zum Zeitpunkt des Transports geltenden Regeln des Transporteurs und gemäß den vom Transporteur festgelegten Tarifen.

    Handgepäck darf nicht mehr als 10 kg wiegen, Abmessungen: 55×40×20 cm.

    Auf Anfrage der begleitenden Agenten kann der Zusteller (nach eigenem Ermessen) den kostenlosen Transport des Handgepäcks eines unbegleiteten Minderjährigen als aufgegebenes Gepäck (Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke gemäß den Tarifregeln, zu denen der Transport gekauft wurde) erlauben, einschließlich (sofern zutreffend) zusätzlich zum kostenlosen aufgegebenen Gepäck gemäß den Tarifregeln, wobei der Transport des unbegleiteten Minderjährigen gekauft wurde.

    Es ist ratsam, dass der unbegleitete Minderjährige zusätzlich zu seinem Gepäck eine kleine Tasche/Rucksack mitführt, die er selbstständig tragen kann und persönliche Gegenstände enthält, z. B.:

    • Warme Kleidung (da es am Flughafen, an Bord des Flugzeugs oder am Zielort kühl sein kann);
    • Lieblingsspielzeug;
    • Dokumente;
    • Mobiltelefon;
    • Falls nötig – pharmazeutische Medikamente, die das Kind während des Fluges oder bei der Ankunft einnehmen sollte.

    Ein solches Gepäck/Rucksack sollte beim Check-in der Passagier nicht zur Gewichtung vorgelegt werden und sollte weder registriert noch mit einem Etikett versehen werden.

    Der Elternteil/Vormund des unbegleiteten Minderjährigen muss sicherstellen, dass das Kind alle notwendigen pharmazeutischen Medikamente bei Bedarf einnehmen kann. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Konsum notwendiger pharmazeutischer Medikamente durch den unbegleiteten Minderjährigen zu kontrollieren, da die Mitarbeiter des Anbieters keine entsprechenden Qualifikationen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Befugnisse besitzen, um pharmazeutische Medikamente zu verabreichen oder die Genauigkeit der Arzneimittelaufnahme zu überprüfen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch das Versäumnis oder die Ungenauigkeit des Kindes bei der Einnahme seiner pharmazeutischen Medikamente entstehen.

    Während des Fluges und im Hinblick auf die üblichen Bordservices ist es unmöglich, eine allergische Überempfindlichkeit des unbegleiteten Minderjährigen zu berücksichtigen. Daher haftet der Beförderer nicht für allergische Reaktionen des unbegleiteten Minderjährigen, die durch seine/ihre Nahrungsmittelallergie entstehen können. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers und seines/ihres Elternteils/Erziehungsberechtigten, während des Aufenthalts an Bord eine angemessene Nahrungsaufnahme sicherzustellen. Die Eltern sollten im Antrag jegliche Überempfindlichkeit und Allergien des unbegleiteten Minderjährigen angeben.

    4.4 Nach dem Check-in, Gepäckeinchecken und dem Ausfüllen des Antrags übergibt der Elternteil/Vormund des unbegleiteten Minderjährigen den unbegleiteten Minderjährigen (und seine/ihre Dokumente) an den begleitenden Agenten.

    4.5 Der Elternteil/Vormund des Minderjährigen bleibt am Flughafen bis zum Zeitpunkt des Abflugs des Flugzeugs und bis zur Bestätigung des Abflugs des Kindes vom begleitenden Agenten. Im Falle einer Flugverspätung oder -stornierung nimmt der Elternteil/Vormund des unbegleiteten Minderjährigen das Kind vom begleitenden Vertreter ab und kümmert sich um es/sie bis zum Flugabflug.

    4.6 Es ist die Verpflichtung des Elternteils/Vormunds des unbegleiteten Minderjährigen, das Treffen des Kindes mit dem Elternteil/Vormund am Ankunftsflughafen gemäß dem Antrag zu gewährleisten und zu arrangieren. Der Elternteil/Vormund des unbegleiteten Minderjährigen, der ihn/sie am Flughafen der Ankunft trifft, muss seine Ausweisdokumente vorlegen.

    4.7 Der unbegleitete Minderjährige wird dem Elternteil/Vormund am Flughafen der Ankunft nach Unterzeichnung des Antrags übergeben. Es liegt in der Verantwortung des Elternteils/Erziehungsberechtigten am Ankunftsflughafen, die Unterlagen des Kindes zu überprüfen und das vom Kind gesammelte Gepäck auf fehlende oder entstandene Schäden zu überprüfen. Jegliche Ansprüche in Bezug auf Schäden oder fehlendes Gepäck müssen am Flughafen zum Zeitpunkt der Abholung gemeldet werden.

    4.8 Im Falle einer Flugumleitung und alternativen Landung durch die Fluggesellschaft hat der unbegleiteter Minderjähriger Anspruch auf eine Reihe zusätzlicher Dienstleistungen, die in der EU-Verordnung 261/2004 und der IATA-Empfohlenen Praxis 1753 festgelegt sind. In diesem Fall steht der unbegleitete Minderjährige unter der Aufsicht und Kontrolle eines Begleitagenten, der von der Fluggesellschaft am Flughafen der alternativen Landung ernannt wird. Die Fluggesellschaft informiert die Eltern/den Vormund des unbegleiteten Minderjährigen über die alternative Landung und gibt (sobald diese verfügbar sind) Informationen darüber, wann sie den unbegleiteten Minderjährigen am Flughafen des Zielorts abholen können.

    5. Neuausstellung und Rückerstattung der Servicedokumentation

    5.1 Die Neuausstellung der Servicedokumentation ist im Falle von Änderungen der Transportbedingungen zulässig, wenn der Beförderer die Dienstleistungserbringung gemäß den neuen Transportbedingungen bestätigt hat. Wenn der Passagier (d. h. der unbegleitete Minderjährige) oder sein/ihr Elternteil/Erziehungsberechtigter freiwillig seine/ihre Reise vor der Check-in-Schließzeit (spätestens 40 Minuten vor der Abflugzeit) verweigert, wird der für den Service gezahlte Betrag erstattet. Erfolgt die freiwillige Reiseverweigerung nach Schließung des Check-in, wird kein für den Service gezahlter Betrag erstattet. Im Falle des Nichterscheinens des Passagiers (d. h. des unbegleiteten Minderjährigen) zum Flug wird der Service nicht entschädigt.

    5.2 Im Falle der unfreiwilligen Verweigerung des Transports durch den Passagier wird die Zahlung für den Service vollständig erstattet.

    5.3 Im Falle freiwilliger Ablehnung des Dienstes wenden Sie sich bitte an das Callcenter, um eine Rückerstattung zu beantragen. Der Elternteil/Erziehungsberechtigte muss innerhalb von zweieinhalb Monaten nach dem Abflugdatum des Fluges, für das der Service beantragt wurde, einen Antrag auf Rückerstattung der Servicezahlung stellen. Darüber hinaus muss der Elternteil/Vormund eine Genehmigung erteilen, die seine Befugnisse zur Erlangung der entsprechenden Rückerstattung bestätigt (Bestätigung der Beziehung, Vollmacht).

    5.4 Im Falle einer unfreiwilligen Ablehnung des Dienstes kann der Elternteil/Erziehungsberechtigte das Callcenter kontaktieren, um eine Rückerstattung zu beantragen. Rückerstattungsdokumente sind gemäß den in Absatz 5.3 oben festgelegten Regeln einzureichen.

    5.5 Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 20 (zwanzig) Business-Tagen nach vollständiger und korrekter Einreichung des Antrags durch den Elternteil/Vormund gemäß den Ergebnissen der Überprüfung und vorbehaltlich ordnungsgemäßer Ausführung der Dokumente für die Rückerstattung der Dienstleistungszahlung.

  • Sportausrüstung

    1.1 Dieser Service ist im Ticketbüro, auf der Cyprus Airways Website, bei Reisebüros und an den Flughäfen erhältlich.

    1.2 Cyprus Airways akzeptiert nur Ski, Snowboard, Fahrräder, Golf, Surfbretter, Windsurfbretter, Wakeboards und Kites.

    1.3 Dieser Service ist nur für Flüge verfügbar, bei denen Cyprus Airways als operierender Fluggesellschaft fungiert.

    1.4 Sportausrüstung, die 32 kg übersteigt, wird nicht akzeptiert, und der Passagier sollte weitere Vorkehrungen treffen, um sie per Fracht zu versenden.

    1.5 Sportausrüstung sollte immer gut in einer Schutztasche oder einem Schutzkoffer verpackt sein.

    1.6 Der Service wird pro Abschnitt bezahlt.

    1.7 Im Falle einer freiwilligen Änderung der Bedingungen des Lufttransportvertrags oder einer freiwilligen Stornierung durch den Passagier werden die für diesen Service gezahlten Mittel NICHT erstattet.

    1.8 Der Transporteur hat das Recht, die Annahme von Sportausrüstung aus Sicherheits- und Betriebsgründen zu verweigern.

    1.9 Es ist pro Passagier pro Abschnitt nur ein Service erlaubt.

    1.10 Wenn eine Dimension der Sportausrüstung größer als 170 cm ist, sollte die Buchung über das Cyprus Airways Callcenter erfolgen.

    1.11 Rückerstattung: Der Betrag der Vorauszahlung für die Dienstleistung von Sportausrüstung, die auf einem EMD verarbeitet wird, ist nicht rückerstattbar auf freiwilliger Basis. Eine unfreiwillige Rückerstattung des Vorauszahlungsbetrags für Sportausrüstung kann im Falle einer unfreiwilligen Stornierung des Transports oder einer unfreiwilligen Änderung der für das Ticket des Passagiers geltenden Beförderungsbedingungen erfolgen.

Passagierrechte (EU-Verordnung 261/2004)

Wenn Ihr Flug verspätet ist, gestrichen wird oder Ihnen das Boarding verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Umfang

  • Flüge, die von einem EU-Flughafen starten; oder
  • Flüge, die in der EU ankommen, werden von einer EU-Fluggesellschaft betrieben.

Unterstützung

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die zur Wartezeit passen
  • Hotelunterkunft, wo nötig
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
  • Zwei kostenlose Kommunikationen (Anrufe, E-Mails usw.)

Vergütung

Die Entschädigungsbeträge variieren je nach Flugentfernung und Verzögerungsdauer, es sei denn, die Störung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht, die außerhalb der Kontrolle des Carriers liegen.

  • 250 EUR für Flüge bis zu 1,500 km
  • 400 EUR für Flüge innerhalb der EU über 1,500 km und andere Flüge zwischen 1,500-3,500 km
  • 600 EUR für Flüge über 3,500 km

Recht auf Rückerstattung oder Umleitung

Im Falle einer Stornierung oder erheblicher Verspätung können Passagiere wählen:

  • Volle Rückerstattung des ungenutzten Tickets; oder
  • Umleitung zum Zielort so früh wie möglich; oder
  • Umleitung zu einem späteren Zeitpunkt nach Bequemlichkeit des Passagiers (vorbehaltlich der Verfügbarkeit).

Für vollständige Details siehe Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder kontaktieren Sie unser Kundensupport-Team.


Diese Seite fasst die Cyprus Airways Geschäftsbedingungen und Serviceregeln zusammen. Im Falle einer Abweichung gelten die während der Buchung angezeigten Tarifregeln und Bedingungen sowie die an Ihrem Ticket / Reiseplan / EMD angehängten.

Zuletzt aktualisiert: 2025.12.

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